WICHTIGSTE ERKENNTNISSE FÜR DDP Handelsbegriff:
Geliefert verzollt (DDP) ist eine Liefervereinbarung, bei der der Verkäufer die gesamte Verantwortung für den Transport der Waren übernimmt, bis sie einen vereinbarten Bestimmungsort erreichen.
Es ist ein Incoterm oder ein standardisierter Vertrag für internationale Sendungen.
Unter DDP muss der Verkäufer alle Transport- und damit verbundenen Kosten, einschließlich Exportabfertigung und Zolldokumentation, die zum Erreichen des Bestimmungshafens erforderlich sind, arrangieren.
Die Risiken für den Verkäufer sind breit gefächert und umfassen Mehrwertsteuerbelastungen, Bestechung und Lagerkosten, wenn unerwartete Verzögerungen auftreten. Ein DDP kommt einem Käufer zugute, da der Verkäufer den größten Teil der Haftung und der Kosten für den Versand übernimmt.
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